ADAC Juristin bezweifelt Funktionsprinzip von maxspeed bei OSM und Navis

Eine ADAC Juristin behauptet im Youtube Video, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht an der nächsten Kreuzung enden. Ein aus einer 30km/h Straße kommendes Fahrzeug muss demnach weiter 30 fahren, während auf derselben Straße ein aus einer 50 km/h Straße kommendes Fahrzeug weiterhin 50 fahren darf. Eine 40 km/h Begrenzung auf einer Auffahrt muss auch auf der Autobahn beibehalten werden. Für die Juristin ist ausschließlich eine explizite Aufhebung der Begrenzung maßgeblich.

https://www.youtube.com/embed/u2vnT6gpPsU

Demnach wäre es in Navis und bei OSM unmöglich, maxspeed anzugeben. Auch aus praktischen Erwägungen wäre das Irrsinn. In hiesigen Großraum kenne ich kaum eine 30km/h Beschränkung, die explizit aufgehoben wird. Folglich muss ich bis in alle Ewigkeit 30 fahren, falls ich nicht an einem Schild mit Aufhebungsfunktion vorbeikomme. Ich denke, dass mich auf der Autobahn Scharen von LKWs zusammenhupen und jeder Polizist sofort wegen Verkehrsgefährdung anhalten würde, wenn ich dort ausdauernd 40 fahre. Sowohl mein ziviler- als auch Bundeswehr-Fahrlehrer haben - allerdings vor vielen Jahren - explizit betont, dass jede Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Einmündung endet.

Könnte die Meinung der ADAC Juristen dennoch Bestand haben und somit das OSM maxspeed sinnlos sein?

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