Moin!
Ich kenne mich nicht mehr aus. Ein straßenbegleitender Weg ist innerhalb einer geschl. Ortschaft als Gehweg + Radfahrer frei beschildert. Folge ich dem Weg, komme ich an einem Ortsschild vorbei und etwa 120 m weiter am nächsten, ich bin also zwischendurch ausserhalb geschlossener Ortschaften. Ist der Weg zwischen den beiden Ortsschilder für Radfahrer benutzungsflichtig oder gilt die Beschilderung DE:239,1022-10 weiter? Blau Lollis gibt es auf dem Stück nicht.
Hier ist der Weg: Way: 248872120 | OpenStreetMap
Dies sind die Ortsschilder: Node: Gessel (1571177768) | OpenStreetMap
Node: Barrien (1565278253) | OpenStreetMap
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