Verwendung von amtlichen Webseiten von Gemeinden als Quellen

Bisher war ich der Meinung, dass Informationen von Webseiten nur übernommen werden dürfen, wenn explizit eine mit OSM kompatible Lizenz angegeben ist oder eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Dies gilt mMn auch für amtliche Webseiten mit Ausnahme von klar erkennbaren “Öffentliche Bekanntmachung”. In Changeset: 132883531 | OpenStreetMap behauptet @notfalltreffpunkt:

Diese Daten sind gemäss UrhG §5 Abs. 2 “… im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme …” veröffentlicht worden und “… genießen keinen urheberrechtlichen Schutz” (§5 Abs. 1) und somit auch keine Lizenz

Eine Kennzeichnung bzw. Bekanntmachung finde ich dort nicht. Was ist nun richtig? Kann ich Daten von amtlichen Webseiten verwenden? Kann mich bitte eine Person mit mehr juristischen Verstand und Wissen aufklären. Schonmal Danke im Voraus.


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